Kreis Neu-Ulm überschreitet Frühwarnwert, Memmingen die Obergrenze!

Menschen mit Masken

Der Landkreis Neu-Ulm hat den Corona-Frühwarnwert von 35 Infizierten auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten. Und in Memmingen wurde mit einer Inzidenz von 59 Infizierten auf 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen sogar der Grenzwert erreicht.




Der Landkreis Neu-Ulm richtet sich mit einem Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Maßnahmen zu halten, um die 7-Tage-Inzidenz wieder zu senken. Bei dieser hat der Landkreis nämlich inzwischen den Frühwarnwert mit 38,2 überschritten. Der Signalwert bei der 7-Tage-Inzidenz beträgt normalerweise 35 Fälle pro 100.000 Einwohner. Diese Überschreitung bedeutet nun, dass neue Maßnahmen bzw. Beschränkungen in Kraft treten müssen.

Alle aktuellen Corona-Zahlen aus Schwaben und Ihrem Landkreis finden Sie hier. 

Beschränkungen für Neu-Ulm

Nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss der Landkreis nun Maßnahmen  ergreifen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Deswegen wird nun eine Allgemeinverfügung veranlasst, die bereits ab Dienstag, 13. Oktober 2020, in Kraft tritt.

Diese sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten geschlossenen Räumen wird die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt.
  • Es gibt eine dringliche Empfehlung, dass in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern stattfinden sollen.
  • Die Zuschauerzahlen für bundesweite Sportveranstaltungen werden auf maximal 500 Personen oder 10 Prozent der Stadien- oder Hallenkapazität reduziert.

Die Allgemeinverfügung gilt vorerst eine Woche bis einschließlich 19.10.2020. In dieser Zeit wird das Infektionsgeschehen weiter genau beobachtet, um zu sehen, ob die Maßnahmen greifen oder bei weiteren steigenden Zahlen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Verstöße gegen die Verfügungen können teuer werden: Das Nicht-Einhalten kann laut Allgemeinverfügung mit bis zu 25.000 Euro Geldbuße bestraft werden.

Bis jetzt kam es zu keiner Bildung von Hot-Spots und das Infektionsgeschehen ist über den gesamten Landkreis verteilt. Die Neuinfektionen fanden zum größten Teil im privaten Bereich statt.



Der Signalwert

Bei den 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern handelt es sich erst einmal vor allem um einen Signalwert. Wird dieser überschritten, besteht kein Anlass zur Beunruhigung. Die Landkreise sind ab dann angehalten, sich Gedanken zu machen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und ergriffen werden sollen, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen. Viel entscheidender ist der Schwellenwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Wird dieser überschritten, sieht die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einige weitere Maßnahmen vor, die dann ergriffen werden sollen und zusätzliche Einschränkungen bedeuten.

„Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die neuen Maßnahmen“, sagt Neu-Ulms Landrat Thorsten Freudenberger. Zudem appelliert er an alle, sich an die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu halten. „Uns ist bewusst, dass die neuen Maßnahmen auch weitere Einschränkungen bedeuten“, sagt Freudenberger. „Im Sinne aller, bitte ich deshalb darum, die Maßnahmen zu akzeptieren, damit wir gemeinsam die 7-Tage-Inzidenz wieder senken können.

 

Beschränkungen für Memmingen

In Memmingen werden aktuell sechs Corona-Infizierte wegen ihrer Covid-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, drei von ihnen auf der Intensivstation. Ab morgen gelten auch in Memmingen zur Eindämmung der Infektionszahlen neue Bestimmungen:

  • In der Öffentlichkeit gibt es eine Kontaktbeschränkung: Angehörige des eigenen Haushalts, verheiratete und unverheiratete Paare, Verwandte in gerader Linie und Geschwister und ein weiterer Haushalt dürfen sich noch treffen, bei Gruppen aus mehreren Haushalten gilt eine Obergrenze von fünf Personen. Das gilt auch für privat genutzte Räume, privat genutzte Grundstücke und die Gastronomie
  • Veranstaltungen in gemieteten oder öffentlichen Räumen müssen im Innenbereich auf 25, im Außenbereich auf 50 Personen beschränkt werden. Bei privaten Feiern gilt die dringende Empfehlung, diese Regeln ebenfalls einzuhalten.
  • In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist jeden Tag nur eine Person zu einer festen Besuchszeit zugelassen, Kinder dürfen von beiden Elternteilen besucht werden.
  • In Kitas müssen die Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen, an weiterführenden und berufsbildenden Schulen gilt auch während des Unterrichts die Maskenpflicht.Auf dem Memminger Marktplatz, der Kramerstraße, dem Weinmarkt, dem Theaterplatz und dem Schrannenplatz dürfen zwischen 22 und 6 Uhr keine alkoholischen Getränke konsumiert werden, außerdem wird in diesen Bereichen zu jeder Zeit ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
DONAU 3 FM
play_arrow
Mark RonsonValerie (feat. Amy Winehouse)
10 - 15 Uhrmit Saskia Ochner
Das DONAU 3 FM Team