Mit der Wieder-Erlaubnis für Großveranstaltungen geht der Freistaat über den gemeinsamen Bund-Länder-Beschluss vom Montagabend hinaus. In der Fußball-Bundesliga und in allen anderen Profiligen darf in Bayern künftig wieder vor bis zu 10 000 Zuschauern gespielt werden. Für überregionale Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern gilt neben dieser Obergrenze, dass maximal 25 Prozent der Kapazitäten genutzt werden dürfen. Die Fans müssen geimpft oder genesen und zusätzlich getestet (oder geboostert) sein und eine FFP2-Maske tragen. Dazu gilt ein Alkoholverbot.
Kein Verbot mehr von Kulturveranstaltungen
Bayern im Alleingang
Bund und Länder hatten sich am Montag eigentlich darauf verständigt, dass die Chefs der Staats- und Senatskanzleien bis zum 9. Februar eine einheitliche Regelung für überregionale Großveranstaltungen vereinbaren sollen. Bayern greift dem nun, wie von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) Ende vergangener Woche angedroht, vor. Er begründet dies damit, dass in anderen Bundesländern schon bisher teils deutlich mehr Zuschauer etwa bei Fußballspielen erlaubt seien.
Lockerung der Zugangsregeln
Zudem beschloss das Kabinett, nach viel Kritik in den vergangenen Wochen, eine Lockerung der Zugangsregeln für Angebote der Jugendarbeit: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die ohnehin regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen nun keinen Impfnachweis und keinen weiteren Test mehr vorlegen. Auch diese erleichterten Zugangsregeln sollen von Donnerstag an gelten. Die sogenannte Hotspot-Regelung, wonach in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 – das sind aktuell schon 30 – eigentlich viele Bereiche geschlossen werden müssten, bleibt laut Kabinettsbeschluss weiter ausgesetzt. Die Staatsregierung hält derartige regionale Lockdowns für unnötig und unangemessen, weil die hohen Sieben-Tage-Inzidenzen anders als bei früheren Virus-Varianten bislang nicht mehr zu einer hohen Krankenhaus-Auslastung führen.