Das ändert sich im Oktober 2022

Corona-Regeln, Mindestlohn und Gasumlage

Wie im September, ändert sich auch im Oktober wieder einiges für Deutschlands Bürgerinnen und Bürger.

Gasumlage und gesenkte Umsatzsteuer

Aufgrund des Ukraine-Kriegs wird der Gas-Import zurzeit immer teurer. Durch die Gasumlage soll nun ab Oktober eine Entlastung für den Staat geschaffen und die Energieversorgung abgesichert werden. Die höheren Kosten für den Import werden durch diese umgelegt, was für den Verbraucher bedeutet, dass die Preise um bis zu 2,4 Cent pro Kilowattstunde ansteigen. Ein durchschnittlicher Familienhaushalt kann hier einen Kostenanstieg von mehreren hundert Euro im Monat erwarten.

Das bisherige Ende der Gasumlage ist für den 31. März 2023 geplant. Durch eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes von neunzehn auf sieben Prozent, will die Bundesregierung wiederum die zusätzlichen Kosten, die durch die Gasumlage entstehen, zumindest teilweise ausgleichen.

Verpflichtender Heizungscheck

Die ab Oktober geltende Verordnung mit dem Namen "Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen" legt für Hausbesitzerinnen und -besitzer fest, dass sie ihre Heizung innerhalb der nächsten zwei Jahre prüfen lassen müssen.

Zu prüfen ist laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

  • ob die Heizung hydraulisch anzugleichen ist,
  • ob effiziente Heizungspumpen im Heizungssystem eingesetzt werden,
  • ob Dämmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen notwendig sind
  • und ob die einstellbaren technischen Parameter hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind.

Vollständiger Corona-Impfschutz nur mit mindestens drei Impfungen

Ab dem 01. Oktober 2022 gelten, laut Bundesgesundheitsministerium, nur noch Personen, die mindestens drei Einzelimpfungen erhalten haben. Alternativ reichen auch zwei Impfungen und ein Nachweis, der bestätigt, dass man von einer Corona-Erkrankung genesen ist. Als genesen gilt man ab dem 29. Tag nach dem Nachweis der Infektion und höchstens 90 Tage lang. Der Gesenenen-Nachweis kann durch einen PCR-Test erbracht werden.

Aktuell ist keine Impfpflicht vorgesehen, um bestimmte Innenräume zu betreten. 

 

mann wird geimpft

Neue Corona-Regeln

Ab Oktober gelten außerdem neue Regelungen bezüglich Corona, zum Teil wurden auch alte Regeln verlängert und Lockerungen vorgenommen. So herrscht ab dem 01. Oktober eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen während in Flugzeugen die Maskenpflicht entfällt. In Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen heißt es weiterhin: Bitte Maske tragen. In den letzteren beiden braucht man zusätzlich noch einen aktuellen negativen Schnelltest. 

Ob die Kinder in der Schule Masken tragen und regelmäßig getestet werden müssen, entscheiden die jeweiligen Bundesländer für Schülerinnen und Schüler ab der Klasse fünf. 

Durch diese "neuen" Regeln soll eine Angleichung an die Regelungen im Ausland geschaffen werden. Aber dennoch hat sich die Bundesregierung noch ein paar Möglichkeiten offengelassen. So kann eine Maskenpflicht ohne Zustimmung des Bundesrats eingeführt werden und Maßnahmen können auch in den Ländern, je nach aktueller Infektions-Lage, noch angepasst werden.

Geldscheine in einem Geldbeutel

Mindestlohn und Verdienstobergrenze werden erhöht

Wer derzeit zum Mindestlohn-Tarif arbeitet, wird sich nun freuen: Denn ab dem ersten Oktober wird der Mindestlohn von 10,45 Euro pro Stunde auf 12 Euro angehoben. Dies gilt auch für Tarifverträge, die niedrigere Gehaltsstufen vorsehen. In diesem Zusammenhang wurden auch endlich einige Schlupflöcher beseitigt. Nun drohen Arbeitgebern, die weniger auszahlen, hohe Bußgelder von 500.000 Euro und Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen. 

Aber nicht nur der Mindestlohn, sondern auch die Verdienstobergrenze wird angehoben. Für Minijobber lag diese bisher bei 450 Euro pro Monat; ab Oktober liegt diese Obergrenze dann bei 520 Euro im Monat. Die Verdienstobergrenze orientiert sich so an dem auch erhöhten Mindestlohn, sodass eine Arbeitszeit von zehn Stunden pro Woche immer noch möglich bleibt. Gleiches gilt für sogenannte Midijobs. Hier wird die Gehaltsobergrenze zum 01. Oktober von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben.

Änderungen bei der theoretischen Führerscheinprüfung

Achtung angehende Autofahrer, ab Oktober ändert sich auch bei der theoretischen Führerscheinprüfung etwas, das im schlimmsten Fall sogar zum Nicht-Bestehen der Prüfung führen kann. Denn ab dem 01. Oktober finden sich dann insgesamt 52 neue und überarbeitete Fragen im Katalog.

Kein WhatsApp für alte iPhones

Menschen, die ein altes iPhone mit dem Betriebssystem iOS 12 oder älter besitzen, sollten sich darauf einstellen, dass ab dem 25. Oktober WhatsApp auf dem Gerät nicht mehr unterstützt wird. Konkret betrifft dies das iPhone 5 , 5c und ältere Modelle.

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