Schüsse in Mercedes-Werk: Schütze zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein Hammer zur Urteilsverkündung

Besondere Schwere der Schuld festgestellt

Das Landgericht Stuttgart stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist in diesem Fall rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Die Kammer zeigte sich am Dienstag überzeugt, dass der damals 53 Jahre alte angeklagte Mann im vergangenen Mai während der Frühschicht in einer Produktionshalle zwei türkische Landsleute und Vorgesetzte erschossen hat.

Tatmotiv war angeblich Mobbing

Der mutmaßliche Täter und die Opfer waren bei derselben Logistikfirma auf dem Werksgelände beschäftigt. Der Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, er habe sich von ihnen gemobbt und gedemütigt gefühlt.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte von einer Spontantat in einem psychischen Ausnahmezustand gesprochen. Auf eine konkrete Strafe hatte sich der Anwalt bei seinem Plädoyer nicht festgelegt.

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