Zwischen Einsingen und Gögglingen wurde ein Biber tot gefunden. Als er aus dem Wasser gezogen wurde, hatte er eine Schusswunde.
Das Jagen von Bibern ist illegal und kann mit 50.000 Euro Bußgeld bestraft werden. Der tote Biber wurde bereits am 13. April entdeckt.
Ermittelt wird gegen Unbekannt
Nachdem er den Biber aus dem Wasser gezogen hatte, sah der Zeuge, dass der Biber verwundet war. Daraufhin wurde die Polizei eingeschalten und die stellte fest, dass er eine Ein- und Austrittswunde durch einen Schuss hatte. Die Polizei ermittelt gegen Unbekannt und hat die Angelegenheit inzwischen an die Staatsanwalt weitergegeben. Vom Schuss wurde keine Patrone gefunden. Die Chancen, den Täter zu finden, sind sehr gering.