Das Bundesverfassungsgericht hat die Tübinger Verpackungssteuer bestätigt und damit eine Klage von McDonald’s abgewiesen. Die Steuer auf Einwegverpackungen gilt als örtliche Verbrauchssteuer und wurde als rechtens anerkannt, obwohl sie in die Berufsfreiheit eingreift. Laut der Stadt Tübingen hat die Maßnahme bereits zu deutlich weniger Müll geführt. Das Urteil könnte Signalwirkung für Städte wie Ulm haben, berichtet die Südwest Presse.
Ulmer Oberbürgermeister zeigt sich offen
Ulm prüft nun die Einführung einer ähnlichen Steuer. Oberbürgermeister Martin Ansbacher bezeichnet die Entscheidung des Gerichts als „Wendepunkt“. Die Verpackungssteuer könne ein sinnvoller Anreiz sein, um Einwegmüll zu reduzieren und Mehrwegverpackungen zu fördern. Gleichzeitig betont er jedoch die Notwendigkeit, den Verwaltungsaufwand und die tatsächlichen Effekte sorgfältig abzuwägen. „Eine Steuer sollte immer das letzte Mittel sein“, so Ansbacher.
Gastronomen warnen vor Belastungen
Nicht alle sind von der Idee begeistert. Karin Krings, Kreisvorsitzende des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga, sieht die Steuer kritisch. Angesichts hoher Kosten und Personalmangels sei eine zusätzliche finanzielle Belastung für Gastronomen schwer zu verkraften. Dennoch erkennt auch sie Handlungsbedarf beim Thema Müll, vor allem im Bereich Fast Food.
Mehrwegsystem als Alternative
In Ulm gibt es bereits Ansätze, um Müll zu reduzieren. Gemeinsam mit Partnern hat das Ulmer Citymarketing ein Mehrwegsystem der Firma Relevo eingeführt. Kunden können wiederverwendbares Geschirr ausleihen und zurückgeben. Laut Ansbacher liegt hierin eine echte Chance, doch es braucht die Unterstützung von Betrieben und Verbrauchern.
Entscheidung liegt beim Gemeinderat
Ob Ulm tatsächlich eine Verpackungssteuer einführt, entscheidet der Gemeinderat. Die Diskussion bleibt kontrovers, vor allem mit Blick auf den hohen Verwaltungsaufwand. Das Beispiel Tübingen zeigt jedoch, dass eine solche Steuer einen spürbaren Effekt haben kann. Ob Ulm diesen Weg gehen wird, bleibt abzuwarten.