Wer zahlt und wer betreut? Ulms Weg zur Ganztagsbetreuung in den Grundschulen

Kind mit Schulranzen

Bildung

Die Stadt Ulm bereitet sich intensiv auf den ab August 2026 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder vor. Aktuell besuchen etwa 75 Prozent der rund 4.200 Ulmer Grundschüler mindestens einmal pro Woche ein Betreuungsangebot, heißt es von der Stadt. Ob alle Eltern das Angebot einer täglichen achtstündigen Betreuung in Anspruch nehmen möchten, bleibt dabei noch ungewiss. Die Stadt erwägt, zunächst mit einer siebstündigen Betreuung zu starten und bei Bedarf zusätzliche Angebote bereitzustellen.

Der „Ulmer Weg“

Ein zentrales Element des stadteigenen „Ulmer Wegs“ ist die Umwandlung aller Grundschulen in Ganztagsschulen mit verbindlichen Betreuungszeiten. An der Grundschule am Tannenplatz in Wiblingen läuft ein Pilotprojekt, bei dem in jeder ersten Klasse neben der Lehrkraft eine zusätzliche Betreuungskraft eingesetzt wird, um individuelle Förderung, beispielsweise in der Lesekompetenz, zu ermöglichen. Die Einbindung von Vereinen und anderen außerschulischen Partnern soll das Angebot ergänzen und den Kindern ermöglichen, ihren Hobbys auch während der Schulzeit nachzugehen.

Die Finanzierung dieses Ausbaus stellt die Stadt vor erhebliche Herausforderungen. Obwohl man sich um Unterstützung durch das Land bemüht, gibt es bislang keine verbindlichen Zusagen. Es besteht wohl die aus Erfahrung begründete Befürchtung, dass die Umsetzung des Ganztagsfördergesetzes für die Kommunen zu einer finanziellen Mehrbelastung führt.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte für die Betreuung. Angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels ist das eine anspruchsvolle Aufgabe. Dazu wird bundesweit diskutiert, wie man durch bessere Arbeitsbedingungen, angemessene Bezahlung und gezielte Ausbildungsprogramme mehr Personal gewinnen und halten kann. Auch die Integration von Quereinsteigern und das Anwerben von Fachkräften aus dem Ausland werden als mögliche Lösungen betrachtet.

Zudem sind noch viele Fragen offen, beispielsweise hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Betreuungsangebote, der Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und der Sicherstellung der Schülerbeförderung während der Ferienzeiten. Um diese und weitere Punkte zu klären, arbeitet die Stadt Ulm aktiv in der Arbeitsgruppe „Umsetzung GaFög“ des Städtetags Baden-Württemberg mit.

Die Stadt Ulm steht also vor der Herausforderung, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umzusetzen, dabei die finanziellen Mittel effizient einzusetzen und gleichzeitig ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen.

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) wurde am 7. September 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. der Zustimmung des Bundesrates wurde es am 11. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat somit in Kraft.

Was genau ist das GaFöG?

Das Ganztagsfördergesetz (GaFöG) regelt den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder in Deutschland. Es wurde verabschiedet, um Eltern eine verlässliche Betreuung und Förderung ihrer Kinder zu garantieren.

  • Rechtsanspruch: Ab dem 1. August 2026 haben Erstklässler Anspruch auf eine tägliche, achtstündige Betreuung an fünf Tagen pro Woche.
  • Schrittweise Einführung: Jedes Jahr wächst der Anspruch mit – bis zum Schuljahr 2029/30, wenn er für alle vier Grundschuljahrgänge gilt.
  • Ziel: Chancengleichheit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Bedeutung für Schulen und Kommunen

  • Erweiterung der Betreuungszeiten: Schulen müssen über den Unterricht hinaus ganztägige Angebote schaffen.
  • Kooperation mit Vereinen: Sport-, Musik- oder Kulturvereine sollen stärker eingebunden werden.
  • Personalbedarf: Es braucht zusätzliche Fachkräfte für Betreuung und pädagogische Unterstützung.
  • Finanzierung: Der Bund stellt Fördermittel bereit, doch viele Kommunen, darunter auch Ulm, befürchten hohe Zusatzkosten.

Herausforderung für Schulen und Kommunen

  • Woher kommen die Fachkräfte? Der Arbeitsmarkt für pädagogisches Personal ist angespannt.
  • Wie soll das bezahlt werden? Die Finanzierung durch Bund und Länder ist nicht vollständig geklärt.
  • Räumliche Anpassungen: Viele Schulen müssen erst noch umgebaut oder erweitert werden.

Das Ganztagsfördergesetz ist also ein großer Schritt in Richtung mehr Bildungsgerechtigkeit – bringt aber gleichzeitig viele offene Fragen mit sich.

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